Sitzungen und Rahmenbedingungen
Einzelsitzungen
Eine Sitzung dauert in der Regel 90 Minuten. Es ist meiner Erfahrung nach sehr wichtig, ausreichend Zeit einzuplanen, um erst einmal „warmzuwerden“ und dann zum Kern der Sache zu gelangen. Die Länge der Sitzung von eineinhalb Stunden hat sich diesbezüglich bewährt.
Wenn Sie sich für die Klärungsarbeit auf Basis der Kontemplativen Kommunikation entscheiden, sollten Sie sich bewusst sein, dass die mit einem solchen Schritt verbundenen Veränderungen Geld, Zeit und Kraft kosten. Das ist nicht zu unterschätzen. Es ist eine wirkliche innere Arbeit und kann auch beinhalten, dass Sie zwischen den Sitzungen angehalten sind, Ihre innere Strukturen zu beobachten und gegebenfalls Notizen zu machen.
Damit nachhaltig Veränderungen möglich sind, ist es entscheidend, bestimmte Prozesse durchzuhalten. Dies setzt die Bereitschaft voraus, sich einzulassen, aktiv mitzuarbeiten, die Termine einzuhalten und alles, was nicht stimmig erscheint, umgehend anzusprechen. Es braucht Beharrlichkeit, Mut und Durchhaltevermögen.
Voraussetzung für eine Behandlung ist zudem, dass Sie sich aus freien Stücken zu diesem Schritt entschlossen haben. Wenn Sie eine Therapie in Erwägung ziehen, nur weil es Ihnen nahegelegt wurde oder in irgendeiner Form zur Bedingung für etwas anderes dienen soll, werden Sie den nötigen Einsatz aller Wahrscheinlichkeit nach nicht aufbringen.
Prinzipiell sind Sitzungen auch online möglich!

Schweigepflicht und Ethik
Alles, was Sie mir innerhalb der Sitzung anvertrauen, unterliegt der Schweigepflicht. Sämtliche Notizen werden sicher aufbewahrt.
Das gilt auch, wenn es um die Arbeit mit mehreren Personen geht. Die Inhalte, die ich mit einer der Personen besprochen habe, werden der anderen nicht mitgeteilt, außer mir wurde dazu eindeutig die Erlaubnis erteilt.
Die Bestimmungen bezüglich der Schweigepflicht sind vom Gesetzgeber festgelegt und machen ein echtes Vertrauensverhältnis zwischen mir und der Klientin erst möglich. Es muss die Möglichkeit gegeben sein, ohne Angst vor Konsequenzen vorbehaltlos ehrlich sein zu können.
Es gibt unter gewissen Umständen Ausnahmen zu dieser Regelung: „Eine Ausnahme von der Schweigepflicht gilt nur,
wenn ein Patient sich selbst oder andere gefährdet und der Therapeut Maßnahmen zum Schutz des Patienten oder anderer Menschen als notwendig ansieht.“
Hier können Sie sich bei Interesse weitgehender über die Regelung in Bayern informieren.
Ethik
Ich fühle mich dem Genfer Gelöbnis, basierend auf dem Eid des Hippokrates verpflichtet, auch wenn ich kein Mitglied der ärztlichen Profession bin:
Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich,
mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.
Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.
Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.
Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.
Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.
Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.
Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.
Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.
Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.
Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.
Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.
Formalitäten und Rechtliches
Eine Sitzung dauert 90 Minuten.
Für eine Therapiestunde wird ein Honorar von 100 Euro erhoben, was einem Gesamtbetrag von 150 Euro pro Sitzung entspricht.
Sollte der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden können, ist eine Absage mindestens 48 Stunden vor Beginn der Sitzung erforderlich. Andernfalls wird der volle Betrag des vereinbarten Honorars berechnet.
Bei dem Wunsch, die Arbeit kurzfristig zu beenden, findet in jedem Fall eine letzte Sitzung statt, um die bearbeiteten Themen möglichst abzuschließen.
Die Rechnungserstellung erfolgt vierteljährlich.
Unter besonderen Umständen können individuelle Absprachen zu allen Punkten getroffen werden.
Bitte kontaktieren Sie mich, wenn irgendetwas unklar ist!
Kostenübernahme
Als Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Psychotherapie habe ich keine Kassenzulassung. Daher werden die Kosten in der Regel von Ihnen persönlich getragen.
Ausnahmen:
Sollten Sie eine mehrmonatige Wartezeit für einen Psychotherapie-Platz in Ihrer Umgebung nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Behandlung zu beantragen, die Kosten für einen psychologischen Behandler zu übernehmen, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, jedoch keine Kassenzulassung besitzt.
Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben, sollten Sie vorab mit Ihrer Kasse klären, ob sie auch die Kosten für den Heilpraktiker für Psychotherapie übernimmt. Auch einige Privatkassen übernehmen die Kosten für einen Heilpraktiker. Es ist jedoch auch hier ratsam, dies insbesondere im Hinblick auf Psychotherapie vor Beginn der Behandlung abzuklären.
Telefon
+49 89 74298049
Adresse
Schäftlarnstraße 100
81371 München
Deutschland