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 Kostenübernahme


Als Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Psychotherapie habe ich keine Kassenzulassung. Insofern werden im Regelfall die Kosten von Ihnen persönlich getragen.

Ausnahmen:
Sollten Sie eine mehrmonatige Wartezeit für einen Psychotherapie-Platz in Ihrer Umgebung vorweisen können, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Behandlung zu beantragen, die Kosten für einen psychologischen Behandler zu übernehmen, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, aber keine Kassenzulassung besitzt.

Sollten Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben, sollte Ihre Kasse im Regelfall die Kosten übernehmen. Auch einige Privatkassen übernehmen die Kosten für einen Heilpraktiker. Allerdings sollten Sie das, insbesondere in Bezug auf Psychotherapie, vor Beginn der Behandlung abklären.

 

 

Formalitäten und Rechtliches

Eine Sitzung dauert 90 Minuten.

Für eine Therapiestunde wird ein Honorar von Euro 100.– erhoben, also pro Sitzung ein Honorar von Euro 150.–

Kann der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden, muss er mindestens 48 Stunden vor Beginn der Sitzung abgesagt werden. Anderenfalls wird der volle Betrag des vereinbarten Honorars berechnet.

Bei dem Wunsch, die Arbeit kurzfristig zu beenden, gibt es in jedem Fall eine letzte Sitzung, um die bearbeiteten Themen möglichst abschließen zu können.

Die Rechnungserstellung erfolgt vierteljährlich.

Unter besonderen Umständen können zu allen Punkten auch individuelle Absprachen getroffen werden.